Anmerkung zu BesLift® Traversen:
Die Traversen sind nicht speziell auf ihre Tragfähigkeit hin untersucht worden. BGS hat keine Möglichkeit die tragenden Teile zwischen den einzelnen Nutzungen auf Unversehrtheit komplett zu überprüfen. Deshalb übernimmt BGS keine Verantwortung für eine Gefährdung von Menschen und Material durch die Benutzung der BesLift® Traversen. Es obliegt dem Verantwortlichen auf der Baustelle alle Sicherheitsmaßnahmen, die beim Umgang mit Schwerlasten zu beachten sind, einzuhalten.