§ 1 Allgemeines
Für alle Angebote, Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich diese AGB. Abweichend, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis weder ganz noch teilweise Inhalt dieses Vertrages, auch wenn ihm nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle Bestellungen der BGS bzw. Rechtsgeschäfte, die wir mit Lieferanten für Materialien und Dienstleistungen abschließen. Die schriftlichen Bestellungen werden mittels Telefax, Post, Kurier oder per email dem Lieferanten zugeschickt.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Bestellung durch den Lieferanten erfolgt seitens BGS schriftlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Eignung, Gewichten, Maßen u.ä. sind bei Abweichungen unaufgefordert seitens des Lieferanten der BGS schriftlich mitzuteilen. Sollte der schriftlichen Bestellung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt schriftlich ganz oder teilweise widersprochen werden, gelten die Bedingungen als vereinbart.
§ 3 Preise
Die Berechnung erfolgt in Euro zzgl. der gesetzlich jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bei Bauleistungen sind die entsprechenden Freistellungsbescheinigungen unaufgefordert, spätestens mit der Rechnungslegung, der BGS vorzulegen. Die Preise haben Gültigkeit während des Lieferzeitraumes für die gesamt bestellte Menge.
§ 4 Zahlung
Die Bezahlung erfolgt in Euro. Fremdwährung nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang, wobei die Rechnung prüffähig sein muss. Voraussetzung zur Rechnungsprüfung ist die Rechnungslegung mittels Original und Kopie mit Angabe der Belegnummer/Bestellnummer. Weiterhin ist die Rechnung bezüglich Beschreibung, Verpackungsgrössen, Maßangaben etc. identischen Inhalts mit der schriftlich dem Lieferanten zugestellten Bestellung übereinstimmt. Es werden nur Originalrechnungen, also keine Fax oder email-Ausfertigungen bzw. Kopien, akzeptiert. Auf besondere Vereinbarung, angegeben in der schriftlichen Bestellung, kann Abzug von Skonto erfolgen. Rechnungsabzüge bzw. Verrechnungen mit anderen Rechnungen bei Lieferverzügen oder mangelhafter Leistung, sind grundsätzlich erlaubt. Die Rechnung muss den Vorschriften der deutschen Finanzbehörden entsprechen.
§ 5 Lieferung/Gefahrenübergang
Lieferungen gelten frei BGS bzw. der BGS-Betriebe oder gemäß schriftlicher Anweisung frei der jeweiligen Baustellen unserer Kundschaft. Die Preise enthalten die Kosten für den Transport sowie ggf. der erforderlichen Verpackung. Hierbei sind die Maßangaben der Verpackungsordnungen des Lieferanten einzuhalten. Kosten für Entsorgung o.ä. Kosten, wie durch die Verpackungsordnung verursacht werden, werden seitens BGS nicht übernommen. Im Falle des Lieferverzuges, der seitens BGS schriftlich angezeigt werden muss, haftet der Lieferant für die hierdurch entstehenden
Kosten, insbesondere für Wartezeiten, Deckungskäufe oder andere erforderliche Maßnahmen, um den Fortgang auf den Baustellen und Betrieben der BGS nicht zu gefährden.
Der Lieferverzug beginnt nach Verstreichen einer seitens BGS gesetzten Nachfrist. Die Nachfrist ist so gewählt, dass der Lieferant die Möglichkeit hat, eine entsprechende Leistung gemäß des geschlossenen Vertrages bzw. in schriftlicher Abstimmung einer vergleichbaren Alternativleistung zu erbringen. Auch die einfache Fahrlässigkeit wird als Lieferverzug gewertet. Sollte der Lieferant die Leistung nach gesetzter Nachfrist nicht erbracht haben, wird ggf. zu seinen Lasten ein entsprechender Deckungskauf oder eine Alternativlösung zur Sicherung des Gesamttermines und Projektablaufes seitens BGS durchgeführt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
BGS erkennt den Eigentumsvorbehalt des Lieferanten an. Forderungsabtretungen insbesondere eventuelle Zusatzkosten für BGS sind nicht gestattet.
§ 7 Rechte bei Mängeln/Haftung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann BGS nach Wahl eine Nacherfüllung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Hierzu müssen angemessene Fristen schriftlich vereinbart werden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist BGS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen bzw. die stehenden Folgekosten zur Behebung des Mangels in Anrechnungen gegenüber dem Lieferanten zu bringen. Als angemessene Frist wird üblicherweise maximal eine Woche (7 Tage) festgesetzt. Es sei denn es wird von vornherein schriftlich eine andere Frist miteinander vereinbart. Der Lieferant verpflichtet sich alle aktuellen, zum Zeitpunkt des Lieferdatums, zur Verfügung stehenden Montageanleitung/technische Unterlagen, unaufgefordert BGS zur Verfügung zu stellen.
§ 8 Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den entsprechenden Verträgen ist das für unseren Geschäftssitz (Tangstedt, Bundesrepublik Deutschland) zuständige Gericht. Wenn der Kaufmann (juristische Person) des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für unsere Bestellung ist die jeweilig angegebene Versandanschrift/Lieferanschrift sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Bestimmung des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung. Sollte eine dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer dieser Bedingungen gilt ersatzweise eine Regelung der den wirtschaftlichen Erfolg, der der unwirksamen Möglichkeit möglichst nahe kommt.
BGS Ingenieurbiologie und -ökologie GmbH
Stand:01.2004